Sonntag, 2. September 2018

Botschaft von Papst Franziskus zum Weltgebetstag für die Bewahrung der Schöpfung (1. September 2018) | Franziskus

Botschaft von Papst Franziskus zum Weltgebetstag für die Bewahrung der Schöpfung (1. September 2018) | Franziskus




BOTSCHAFT VON PAPST FRANZISKUS
ZUM WELTGEBETSTAG FÜR DIE BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG
1. September 2018
   


Liebe Brüder und Schwestern,
an diesem Tag des Gebets möchte ich vor allem dem Herrn für das Geschenk des gemeinsamen Hauses danken wie auch für alle Menschen guten Willens, die sich für dessen Bewahrung einsetzen. Ebenso bin ich für die zahlreichen Projekte dankbar, die darauf ausgerichtet sind, das Studium und den Schutz der Ökosysteme zu fördern, für die Bemühungen um die Entwicklung einer nachhaltigeren Landwirtschaft und einer verantwortlicheren Ernährung sowie für die verschiedenen erzieherischen, geistlichen und liturgischen Initiativen, die viele Christen in der Sorge um die Schöpfung in der ganzen Welt verbinden.
Wir müssen es anerkennen: Wir waren nicht fähig, die Schöpfung verantwortungsvoll zu bewahren. Die Umweltsituation kann auf globaler Ebene wie auch an vielen einzelnen Orten nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Zu Recht hat sich die Notwendigkeit einer erneuerten und gesunden Beziehung zwischen Menschheit und Schöpfung ergeben wie auch die Überzeugung, dass nur eine authentische und ganzheitliche Sicht des Menschen es uns erlauben wird, uns um unseren Planeten zugunsten der Gegenwart und der künftigen Generationen besser zu sorgen, denn „es gibt keine Ökologie ohne eine angemessene Anthropologie“ (vgl. Enzyklika Laudato si’, 118).
An diesem Weltgebetstag für die Bewahrung der Schöpfung, den die katholische Kirche seit einigen Jahren vereint mit den orthodoxen Brüdern und Schwestern und unter der Beteiligung anderer christlicher Kirchen und Gemeinschaften begeht, möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Thematik des Wassers lenken, dieses so einfachen und wertvollen Elements, das für viele leider sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich zu erreichen ist. Und doch „ist der Zugang zu sicherem Trinkwasser ein grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschenrecht, weil es für das Überleben der Menschen ausschlaggebend und daher die Bedingung für die Ausübung der anderen Menschenrechte ist. Diese Welt lädt eine schwere soziale Schuld gegenüber den Armen auf sich, die keinen Zugang zum Trinkwasser haben, denn das bedeutet, ihnen das Recht auf Leben zu verweigern, das in ihrer unveräußerlichen Würde verankert ist“ (ebd., 30).
Das Wasser lädt uns ein, über unsere Ursprünge nachzudenken. Der menschliche Leib besteht zum Großteil aus Wasser; und viele Kulturen sind in der Geschichte in der Nähe von großen Wasserstraßen entstanden, die deren Identität gekennzeichnet haben. Das zu Beginn des Buches Genesis verwendete Bild ist beeindruckend, in dem gesagt wird, dass am Ursprung der Schöpfergeist „über dem Wasser schwebte“ (vgl. 1,2).
Wenn ich an Gottes grundlegende Rolle bei der Schöpfung und der menschlichen Entwicklung denke, verspüre ich den Drang, ihm für „Schwester Wasser“ zu danken, das einfach und so nützlich wie nichts anderes für das Leben auf dem Planeten ist. Gerade deswegen ist es ein dringender Imperativ, sich um die Wasserquellen und Wasserreservoirs zu kümmern. Heute ist mehr denn je ein Blick vonnöten, der über das Unmittelbare hinausgeht (vgl. Laudato si’36), jenseits eines utilitaristischen Kriteriums „der Effizienz und der Produktivität für den individuellen Nutzen“ (ebd., 159). Es drängt an gemeinsamen Projekten und konkreten Taten, die berücksichtigen, dass jede Privatisierung des natürlichen Guts des Wassers zu Lasten des Menschenrechts, Zugang zum Wasser zu haben, unannehmbar ist.
Für uns Christen stellt das Wasser ein wesentliches Reinigungs- und Lebenselement dar. Es kommt sofort der Gedanke an die Taufe auf, das Sakrament unserer Wiedergeburt. Das vom Geist geheiligte Wasser ist die Materie, durch die Gott uns belebt und erneuert hat, sie ist der gesegnete Quell eines Lebens, das nicht mehr stirbt. Die Taufe stellt auch für die Christen verschiedener Konfessionen den realen und unverzichtbaren Ausgangspunkt dar, um eine immer authentischere Geschwisterlichkeit auf dem Weg zur vollen Einheit zu leben. Jesus hat im Verlauf seiner Sendung ein Wasser verheißen, das im Stande sein wird, den Durst des Menschen für immer zu stillen (vgl. Joh 4,14) und hat prophezeit: „Wer Durst hat, komme zu mir, und es trinke, wer an mich glaubt“ (Joh 7,37). Zu Jesus gehen, von ihm trinken, bedeutet, ihm persönlich als dem Herrn zu begegnen, indem wir aus seinem Wort den Sinn des Lebens schöpfen. Mögen in uns jene Worte, die er am Kreuz aussprach, kraftvoll widerhallen: „Mich dürstet“ (Joh 19,28). Der Herr bittet immer noch, seinen Durst zu stillen, ihn dürstet nach Liebe. Er bittet uns, ihm in den vielen Dürstenden heute zu trinken zu geben, um uns dann zu sagen: „Ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben“ (Mt 25,35). Zu trinken geben, bedeutet in der Welt als globales Dorf nicht nur persönliche Taten der Nächstenliebe, sondern auch konkrete Entscheidungen und dauerhaften Einsatz, um allen das vordringliche Gut des Wassers zu gewährleisten.
Ich möchte auch die Frage der Meere und Ozeane berühren. Es ist unsere Pflicht, dem Schöpfer für das beeindruckende und wunderbare Geschenk der großen Wasser und alles, was in ihnen ist (vgl. Gen 1,20-21; Ps 146,6), zu danken und ihn dafür zu loben, dass er die Erde mit den Ozeanen wie ein Kleid bedeckt hat (vgl Ps 104,6). Unsere Gedanken auf die unermesslichen Weiten des Meeres zu lenken, die in ständiger Bewegung sind, stellt auf gewisse Weise auch eine Möglichkeit dar, um an Gott zu denken, der seine Schöpfung beständig begleitet, indem er sie vorantreibt und sie in der Existenz erhält (vgl. Hl. Johannes Paul II., Katechese, 7. Mai 1986).
Dieses unschätzbare Gut jeden Tag zu bewahren, stellt heute eine unausweichliche Verantwortung, eine wahre und eigentliche Herausforderung dar: Es bedarf einer tatkräftigen Zusammenarbeit unter den Menschen guten Willens, um am beständigen Werk des Schöpfers teilzuhaben. Viele Bemühungen laufen leider ins Leere, weil es an Reglementierung und wirksamen Kontrollen fehlt, insbesondere was den Schutz der Meeresgebiete über die nationalen Grenzen hinaus betrifft (vgl. Laudato si’174). Wir können nicht zulassen, dass die Meere und die Ozeane mit trägen Flächen treibenden Plastikabfalls angefüllt werden. Auch aufgrund dieses Notstands sind wir gerufen, uns mit aktivem Problembewusstsein zu engagieren. Dabei sollen wir beten, als ob alles von der göttlichen Vorsehung abhinge, und handeln, als würde alles von uns abhängen.
Beten wir, dass die Wasser nicht Zeichen der Trennung unter den Völkern, sondern der Begegnung für die menschliche Gemeinschaft werden. Beten wir, dass diejenigen gerettet werden, die auf der Suche nach einer besseren Zukunft ihr Leben auf den Meereswogen aufs Spiel setzen. Bitten wir den Herrn und diejenigen, die den hohen Dienst der Politik verrichten, dass die empfindlichsten Fragen unserer Zeit wie die der Migration, des Klimawandels, des allgemeinen Rechts auf die Nutzung der vordringlichen Güter verantwortungsvoll angegangen werden mit Weitsicht und Blick auf das Morgen, mit Großmut und im Geist der Zusammenarbeit, vor allem unter den Ländern, die die besten Möglichkeiten dazu haben. Beten wir für diejenigen, die sich dem Apostolat des Meeres widmen, für diejenigen, die helfen, über die Probleme nachzudenken, in denen sich die Ökosysteme der Meere befinden, für diejenigen, die sich der Ausarbeitung und der Anwendung von internationalen Normen hinsichtlich der Meere widmen, dass sie die Personen, die Länder, die Güter, die natürlichen Ressourcen schützen – ich denke zum Beispiel an die Fauna und die Flora des Meeres, wie auch an die Korallenriffe (vgl. ebd., 41) oder an den Meeresgrund – und eine ganzheitliche Entwicklung mit Blick auf das gemeinsame Wohl der ganzen Menschheitsfamilie und nicht auf Sonderinteressen gewährleisten können. Erinnern wir uns auch an diejenigen, die sich für die Bewahrung der Meeresgebiete einsetzen, für den Schutz der Ozeane und ihrer Biodiversität, auf dass sie diese Aufgabe verantwortungsvoll und rechtschaffen ausüben.
Schließlich liegen uns die jungen Generationen am Herzen; und für diese beten wir, dass sie mit dem Bewusstsein und in der Achtung des gemeinsamen Hauses sowie mit dem Anliegen aufwachsen, sich um das Wasser als wesentliches Gut zugunsten aller zu kümmern. Mein Wunsch ist es, dass die christlichen Gemeinschaften immer mehr und konkreter dazu beitragen, dass alle in den Genuss dieser unverzichtbaren Ressource kommen können, in der respektvollen Bewahrung der vom Schöpfer empfangenen Gaben, und das heißt hier der Wasserstraßen, der Meere und der Ozeane.
Aus dem Vatikan, 1. September 2018
FRANZISKUS

Freitag, 24. August 2018

Maybrit Illner zu "Der heiße Planet – sind wir zum Verzicht bereit" am 2...

Bund-Länder-Hilfsprogramm: Statement von Bundeslandwirtschaftsministerin...

Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagements...

BMEL - Starke Landwirtschaft - Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen

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BMEL - Klimaschutz und Klimawandel - Trockenheit und Dürre – Überblick über Maßnahmen

BMEL - Klimaschutz und Klimawandel - Trockenheit und Dürre – Überblick über Maßnahmen



Trockenheit und Dürre – Überblick über Maßnahmen

Die extreme Trockenheit der vergangenen Wochen, die teils mit großer Hitze einherging, beeinträchtigt Ernten und erhöht die Waldbrandgefahr. Die Betroffenheit ist je nach den regionalen Witterungs- und Standortbedingungen unterschiedlich, aber bundesweit erheblich. Welche Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Schadensregulierung und Prävention gibt es?

Definition und Zuständigkeiten bei Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen

Während zum Beispiel Überschwemmungen und Orkane als Naturkatastrophen gelten, gehören Trockenheit, Frost und Starkregen zu den "Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen". Für Hilfen nach solchen außergewöhnlichen Naturereignissen sind nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Länder zuständig.
Lediglich wenn das Schadensereignis als "Ereignis von nationalem Ausmaß" eingestuft wird, kann der Bund finanzielle Hilfe für Forst- und Landwirtschaft leisten - ausnahmsweise im Rahmen der "gesamtstaatlichen Repräsentation". Dazu müssen die Gesamtumstände bewertet werden.

Wetterereignis 2018 ist Ereignis von nationalem Ausmaß

Ob die anhaltende Trockenheit ein Ereignis von nationalem Ausmaß ist, konnte anhand der belastbaren Schadensmeldungen der Länder beurteilt werden. Wie die vorliegende Erntestatistik zeigt, hatte und hat die Dürre deutliche Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft:
  • Hektarerträge bei Getreide (ohne Körnermais) 2018 liegen um 16 % unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre.
  • Schleswig-Holstein (- 31 %), Brandenburg (-27 %), Sachsen-Anhalt (-26 %), Mecklenburg-Vorpommern (-25 %) und Niedersachsen (-26%) sind am stärksten betroffen.
Auf Grundlage der Erntezahlen und der Schadensmeldungen der Länder stufe ich die Entwicklung als außergewöhnliches Wetterereignis von nationalem Ausmaß ein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Bund an Hilfsmaßnahmen der - in erster Linie zuständigen - Länder beteiligt. Die genauen Modalitäten eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms verhandeln wir aktuell mit den Bundesländern. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 22. August 2018 aufgrund des länderübergreifend hohen Schadensumfangs bekannt gegeben, dass es sich bei der diesjährigen Trockenheit um ein Ereignis nationalen Ausmaßes handelt.
Der Schadensumfang wird auf eine Höhe von rund 680 Millionen Euro beziffert, wovon Bund und Länder die Hälfte der berechtigten Schäden in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro übernehmen könnten. Die Bundeslandwirtschaftsministerin schlägt den Ländern vor, die Hilfen aufzuteilen. So sollen nach dem Willen der Ministerin Bund und Länder jeweils 50 Prozent der Mittel aufbringen. Daraus ergäbe sich auf Basis der aktuellen, noch vorläufigen Zahlen ein Bedarf an Bundesmitteln von etwa 150 bis 170 Millionen Euro.
Die genauen Modalitäten eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms werden mit den Bundesländern verhandelt. Die folgenden Eckpunkte sind dabei für die Bundeslandwirtschaftsministerin entscheidend:
  1. Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang um mindestens 30% im Vergleich zu den Vorjahren.
  2. Ein finanzielles Engagement des Bundes kann es nur für existenzgefährdete Betriebe geben. Es ist daher eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung nötig.
  3. Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an dem gemeinsamen Hilfsprogramm von Bund und Ländern.
  4. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Geltende Rahmenrichtlinie für Hilfen von Bund und Ländern

Die Länder können auf Grundlage einer nationalen Rahmenrichtlinie bei Naturkatastrophen oder diesen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft Hilfe in Form von Zuschüssen leisten. Das BMEL hat die Rahmenrichtlinie 2015 bei der Europäischen Kommission genehmigen lassen, um Hilfen in akuten Fällen zu ermöglichen.
  • Im Fall von Naturkatastrophen können bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens ausgeglichen werden.
  • Im Fall von widrigen Witterungsverhältnissen können bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens, in benachteiligten Gebieten zu 90 Prozent ausgeglichen werden, wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurden.
Voraussetzung ist, dass die zuständigen Behörden die Ereignisse als Naturkatastrophe oder widriges Witterungsverhältnis offiziell anerkennen.
Rand eines Getreidefeldes, daneben ein Ackerstück mit vor Trockenheit aufgerissenen BodenQuelle: stock.adobe.com/vom

Weitere Hilfsmöglichkeiten

Neben den spezifischen Landes- oder Bundeshilfen kommen weitere Hilfsmöglichkeiten in Betracht. Im Fall der Trockenheit sind dies:
Nachfolgende Maßnahmen könnten zusätzlich ergriffen werden:
  • Die geschädigten Betriebe können Anträge auf Stundung von Steuerschulden stellen.
  • Die geschädigten Betriebe können Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
  • Die Finanzbehörden der Länder können steuerliche Vorauszahlungen anpassen und auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

Risikomanagement und Prävention durch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Präventionmöglichkeiten für Land- und Forstwirtschaft an Klimawandel und ExtremwetterQuelle: BMEL-Borschüre Extremwetterlagen
Dass die Land- und Forstwirtschaft sich an wechselnde Wetter- und Klimabedingungen anpassen sollte, ist kein neues Phänomen. Der Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken ist Aufgabe des land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens. Es kann dabei auf vielfältige Instrumente und Maßnahmen zurückgreifen, die Bestandteil einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft sind. Neben dem Landwirt sind hierbei auch die vor- und nachgelagerten Bereiche gefordert, entsprechende Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten, die dem Landwirt helfen, besser mit den Risiken umzugehen. Zu nennen sind beispielsweise:
  • Angepasste Produktionsweise: Im Rahmen der guten fachlichen Praxis gibt es viele Möglichkeiten, bestimmten Wetterereignissen und -extremen mit z. B. Fruchtfolgegestaltung, Bodenbedeckung über Winter, oder dem Anbau von Zwischenfrüchten zu begegnen. Bei der Sortenwahl sind Sorten zu wählen, die besser an die neuen Bedingungen angepasst sind. Die Züchtung ist gefordert, dafür entsprechende Sorten bereitzustellen. Zur Schadensreduzierung können auch Beregnung bei Trockenheit, die Frostschutzberegnung und Hagelschutznetze als bewährte Techniken beitragen.
  • Diversifizierung: Ertragsschwankungen, Tierseuchen oder Preiseinbrüche treten in den seltensten Fällen in allen Produktionsrichtungen gleichzeitig auf. Betriebe mit mehreren wirtschaftlichen Standbeinen haben dadurch einen internen Risikoausgleich. Der Trend in der Landwirtschaft geht zu größeren und spezialisierten Betrieben mit wenigen oder gar nur einem Produktionszweig. Dies ist meistens betriebswirtschaftlichen Zwängen geschuldet, um Kosten zu sparen und bessere Absatzmöglichkeiten für die Produkte im Verkauf zu erzielen. Der Nachteil ist eine größere Krisenanfälligkeit der Betriebe bei Preis- oder Ertragsschwankungen.
    Gleiches gilt auch für den Anbau der Ackerkulturen. Eine Anbaudiversifizierung bringt Vorteile für die Biodiversität, und kann auch dazu beitragen, den Betrieb weniger krisenanfällig zu machen.
  • Bildung von Rücklagen: Die Bildung von Rücklagen ist ein bewährtes Instrument der Risikovorsorge. Sie setzt voraus, dass die Betriebe in guten Jahren in der Lage sind, entsprechende Rücklagen zu bilden.
  • Versicherungen: Versicherungen sind ein privatwirtschaftliches Instrument zur Absicherung bestimmter Risiken. Für die deutsche Landwirtschaft gibt es ein breites Angebot verschiedener Versicherungen. Die Folgen von Dürre und Hochwasser lassen sich dagegen nicht zu wirtschaftlich tragfähigen Kosten versichern.

Risiko für Extremwetterlagen in Deutschland

Naturkatastrophen und extreme Wetterlagen gibt es seit Menschengedenken: Fluten, Erdbeben und Dürreperioden finden schon in der Bibel Erwähnung. Deutschland ist in dieser Hinsicht ein vergleichsweise sicheres Land – im Weltrisikoindex der United Nations University lag Deutschland im Jahr 2016 hinsichtlich der Risikobewertung auf Rang 147 von 171 bewerteten Staaten. Auf den ersten Rängen stehen Pazifikinseln wie Vanuatu und Tonga, die häufig oder in besonderem Maße von Erdbeben, Tsunamis und Stürmen heimgesucht werden. Im Zuge des Klimawandels nehmen einzelne Extremwetterrisiken auch in Deutschland zu.
Extreme Wetterlagen wie ausgeprägter Spätfrost oder Hitze, Überschwemmungen, Sturm oder Hagel können der deutschen Land- und Forstwirtschaft innerhalb kurzer Zeit erheblichen und langanhaltenden Schaden zufügen. Sie zerstören landwirtschaftliche Kulturpfanzen und verursachen Ernteausfälle.

Entwurf der Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Nutzung ökologischer Vorrangflächen zum Anbau von Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke)

Fragen und Antworten

Weitere Informationen zu vergangen außergewöhnlichen Naturereignissen, Präventionsmaßnahmen und Ressortforschung:

O-Ton

Pressemitteilungen

Maßnahmen in der Forstwirtschaft

Stand:
22.08.18

Neue Broschüre

Extremwetterlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Cover der Broschüre "Extremwetterlagen in der Land- und Forstwirtschaft"
Der Klimawandel trägt dazu bei, dass in Deutschland in Zukunft vermehrt mit Hitze, Überschwemmungen, Sturm, Hagel und Spätfrösten gerechnet werden muss. Extreme Wetterlagen können Land- und Forstwirtschaft innerhalb kurzer Zeit großen Schaden zufügen.
Die Broschüre informiert über Auswirkungen von außergewöhnlichen Wetterereignissen auf die deutsche Land- und Forstwirtschaft seit dem Jahrtausendwechsel. Sie stellt Präventions- und Forschungsaktivitäten vor, um Schäden durch Extremwetterlagen abzuwenden. Außerdem informiert sie darüber wie Unternehmen aus dem Agrarbereich sich gegen Wetterschäden absichern und gegebenenfalls Hilfe erhalten können.

Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen

Startbild für das Video „Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen“
Extreme Wetterlagen wie Hitze, Dürre, Sturm, Überschwemmungen, Hagel oder Frost können der Land- und Forstwirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Während die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels relativ gut erforscht sind, liegen für die ebenfalls durch den Klimawandel bedingte und von vielen Experten erwartete Zunahme von Extremwetterlagen dagegen kaum belastbare Erkenntnisse vor, schon gar nicht regional und nach Kulturarten differenziert.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen

Grünland mit Mohn und Kornblumen
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Der Rechtsrahmen der Europäischen Union schreibt einen Finanzanteil von mindestens 30 Prozent in den ländlichen Entwicklungsprogrammen nach Art. 59 Absatz 6 der EU-Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) vor.

BMEL - Pressemitteilungen - Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "In diesem Jahr handelt es sich um ein Wetterereignis von nationalem Ausmaß"

BMEL - Pressemitteilungen - Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "In diesem Jahr handelt es sich um ein Wetterereignis von nationalem Ausmaß"



Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "In diesem Jahr handelt es sich um ein Wetterereignis von nationalem Ausmaß"

Bundesministerin schlägt ein Bund-Länder-Hilfsprogramm in Höhe von rund 340 Millionen Euro für existenzgefährdete Betriebe vor
Julia Klöckner: "Deutschland erlebte bis Ende Juli eine außergewöhnlich lange Phase mit überdurchschnittlichen Temperaturen, die in eine extreme Hitzewelle überging, verbunden mit einer ausgeprägten Trockenheit. Im Zeitraum April bis Juli 2018 haben wir damit laut dem Deutschen Wetterdienst die bisher höchste Temperaturanomalie seit Beginn der Wetteraufzeichnung 1881 erlebt."
Wie die vorliegende Erntestatistik zeigt, hatte und hat diese Dürre deutliche Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft:
  • Hektarerträge bei Getreide (ohne Körnermais) 2018 um 16 Prozent unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre.
  • Schleswig-Holstein (- 31 Prozent), Brandenburg (-27 Prozent), Sachsen-Anhalt (-26 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (-25 Prozent) und Niedersachsen (-20 Prozent) am stärksten betroffen.
Die Bundesministerin, die am Vormittag im Kabinett über die aktuellen Zahlen berichtet hatte, betonte: "Innerhalb eines Landes bestehen große regionale Unterschiede, In einem Land sind nicht alle Betriebe negativ betroffen. Insgesamt sind aber etwa 10 000 Betriebe nach Einschätzung der Länder so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind. Dazu trägt die vielerorts besonders dramatisch Situation im Futterbau bei. Nach gutem ersten Schnitt des Grünlandes gab es mäßige oder keine Erträge der Folgeschnitte. Auch Silomaisbestände in vielen Regionen sind in desolatem Zustand."
Grundfuttermangel zwinge viele Betriebe zu Zukäufen und es droht die Abstockung des Rinderbestands. "Deshalb war die vergangene Woche im Kabinett behandelte Verordnung sehr wichtig. Sie ermöglicht Landwirten, auch ökologische Vorrangflächen mit Anbau von Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke zu nutzen.", erinnerte Julia Klöckner.
Hinzu kämen die in den vergangenen Wochen zunehmenden Sorgen um die Marktfrüchte, deren Ernte noch bevorsteht - wie Zuckerrüben und Kartoffeln.
Julia Klöckner: "Uns wurden Schadensmeldungen aus allen Bundesländern übermittelt. Es werden sich voraussichtlich 14 Länder an einem Bund-Länder-Programm beteiligen. Etwa jeder 25. landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland ist betroffen. Die Meldungen beruhen auf Schätzungen. Natürlich kann der Staat nicht die kompletten Schäden eines betroffenen Betriebes übernehmen, es gibt keine Vollkaskoabsicherung. Sondern nur zu 50 Prozent werden wir bei den Betroffenen und Berechtigten den Schaden ausgleichen können, davon wiederum Bund und Länder je zur Hälfte. Auf dieser Grundlage gehe ich davon aus, dass mit einem Bedarf von Finanzhilfen aus öffentlichen Mitteln in Höhe von 340 Millionen Euro gerechnet werden muss. Daraus ergäbe sich ein Bedarf an Bundesmitteln von etwa 150 bis 170 Millionen Euro. Dies ist mehr als 2003, da mehr Regionen und Betriebe betroffen sind und die Förderhöhe eine andere ist.
Auf Grundlage der Erntezahlen und der Schadensmeldungen der Länder stufe ich die Entwicklung als außergewöhnliches Wetterereignis von nationalem Ausmaß ein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Bund an Hilfsmaßnahmen der - in erster Linie zuständigen - Länder beteiligt. Die genauen Modalitäten eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms verhandeln wir aktuell mit den Bundesländern.“
Die folgenden Eckpunkte sind dabei für die Ministerin entscheidend:
  1. Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren.
  2. Ein finanzielles Engagement des Bundes kann es nur geben für existenzgefährdete Betriebe. Wir brauchen daher eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung.
  3. Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an dem gemeinsamen Hilfsprogramm von Bund und Ländern.
  4. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
"Wir verfolgen einen engen Zeitplan, damit den betroffenen Landwirten rasch geholfen wird. Wir wollen allerdings auch verlässliche Angaben der Betriebe und ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren in den Ländern. Einzelheiten dazu werden wir in den nächsten Tagen mit den Ländern klären. Dann werden wir auch eine belastbare Zahl für den Bedarf an Bundesmitteln haben. Ich danke meinem Kollegen, Bundesfinanzminister Scholz, für die schnelle Abstimmung. Auf der Basis wird das Bundeslandwirtschaftsministerium den Antrag auf außerplanmäßige Mittel stellen. Mit einer "Bemühensklausel" ist klargestellt, dass wir zunächst am Jahresende auf Reste in unserem Einzelplan zurückgreifen und dann bei einer Lücke der Finanzminister etwas beisteuert", so die Bundesministerin.

Hintergrund

Die Ausgestaltung der Bund-Länder-Hilfsmaßnahmen wird der Bund in Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abstimmen. Wichtig ist die Übereinstimmung mit den EU-rechtlichen Vorgaben für Beihilfen. Bis Mitte September sollen die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern unterschrieben werden.
Es soll ein einheitliches Angebot an Hilfen für alle Betriebsformen im Rahmen eines Bund-Länder-Programms geben. Um Betrieben schnell helfen zu können, können die Länder Abschlagszahlungen in Betracht ziehen. Die Bedürftigkeitsprüfung ist in diesen Fällen nachzuholen. Die Länder können auch Anträge von Futterbaubetrieben bevorzugt bearbeiten/bescheiden.